Asset Protection Law

Juristischer Vermögensschutz

„Am sichersten ist mein Geld unterm Kopfkissen.“ War Vermögensschutz vor Generationen vielleicht noch so einfach, ist heute weit mehr für eine erfolgreiche und effiziente Asset Protection, wie es im Angloamerikanischen heißt, notwendig.

Asset Protection meint, Vermögenswerte mit legalen Mitteln vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Dritte können Gläubiger sein, Banken oder auch Finanzbehörden.

Dritte können aber auch Familienangehörige sein, die beispielsweise in Erbstreitigkeiten oder Scheidungsangelegenheiten Forderungen stellen. Hier gilt es das private Vermögen und ggf. auch das Betriebsvermögen wirksam zu schützen. Im unternehmensberatenden Bereich und zu Fragen der Altersvorsorge und strategischem Vermögensaufbau kooperieren wir mit dem asset-protection.club

Richtig erben und vererben mit Asset Protection.

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Asset Protection Law

Asset Protection – Alles was Recht ist für den Schutz Ihres Vermögens.

Asset Protection betrifft auch die Entscheidungsträger in Unternehmen. Sie tragen die Verantwortung und stehen auch in der Haftung, wenn etwas schiefläuft. Sie müssen damit rechnen, dass sie sowohl intern als auch von Dritten für ihre Fehler in Anspruch genommen werden und ggf. auch mit ihrem Privatvermögen haften.

Maßnahmen sollten frühzeitig getroffen werden. Durch entsprechende vertragliche Gestaltungen und Optimierungen, z.B. im Steuerbereich, lassen sich vorausschauend Risiken minimieren und Haftungsfallen reduzieren.

Das Thema Asset Protection ist zu weitläufig, um ein eigenständiges Rechtsgebiet zu sein. Vielmehr ist umfassendes juristisches Know-how in den verschiedensten Rechtsgebieten, notwendig, um das Vermögen effektiv zu schützen.

Hier finden Sie erfahrene Rechtsanwälte, die sich mit ihrer juristischen Expertise in den jeweiligen Rechtsgebieten den Schutz Ihres Vermögens zur Aufgabe machen.

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Besser zu Lebzeiten handeln…

Asset Protection im Erbrecht

Jahr für Jahr werden in Deutschland enorme Vermögenswerte vererbt. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung schätzt den Betrag auf 250 bis 300 Millionen jährlich. Durch den Erbfall können große Familienvermögen bedroht sein und zerschlagen werden, wenn nicht rechtzeitig notwendige Regelungen durch Testament, Erbvertrag, Schenkung oder gesellschaftsrechtliche Regelungen getroffen werden. Zudem ist auch im Erbfall immer die steuerliche Gestaltung und Ausnutzung von Freibeträgen zu beachten.

Verträge sind je wichtiger, je mehr Geld im Spiel ist

Asset Protection im  Familienrecht

Auch innerhalb der Familie ist ein konsequenter Schutz des Vermögens notwendig. Im Fall der Scheidung geht der Vermögenschutz in zwei Richtungen: Beide Partner müssen nach Trennung und Scheidung finanziell versorgt sein, gleichzeitig muss derjenige, der mehr Vermögen in die Ehe eingebracht hat, geschützt werden. Gerade bei Unternehmern, Gewerbetreibenden und Selbstständigen bietet sich zum Schutz des privaten Vermögens aber auch des Betriebsvermögens ein Ehevertrag an. Hier können wichtige Regelungen, unter anderem zum Zugewinnausgleich getroffen werden.

Asset Protection bedeutet im Familienrecht aber auch, Vermögen rechtzeitig und legal auf den Ehepartner zu übertragen, um es vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

Wichtig für Gesellschafter und Vorstände

Asset Protection im Gesellschaftsrecht

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte lenken die Geschicke eines Unternehmens, sind für den wirtschaftlichen Erfolg ebenso verantwortlich wie für den Misserfolg. Sie tragen nicht nur die Verantwortung, sie stehen ggf. auch in der Haftung. Sowohl Forderungen Dritter als auch interne Ansprüche des Unternehmens gegen ihre Leitungsorgane können die Folge sein. Um die persönliche Haftung zu minimieren, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden.

Ein Element, die persönliche Haftung zu reduzieren, liegt schon in der Wahl der Gesellschaftsform. So ist bei Kapitalgesellschaften die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Allerdings ist zur Gründung einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG, KGaA) auch die Einlage eines Mindeststammkapitals erforderlich. Die Einlage eines Stammkapitals ist bei Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG) zwar nicht erforderlich, dafür steht der Gesellschafter aber in der persönlichen Haftung – unbeschränkt.

Zudem lässt sich die private Haftung auch in Gesellschafter- und Geschäftsführerverträgen reduzieren. Für leitende Organe kann eine D&O-Versicherung angeschlossen werden.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten u.a. zu folgenden Punkten:

Gründung der Gesellschaft, Wahl der Rechtsform

Gestaltung von Gesellschafter- und Geschäftsführervertrag

Haftungsvermeidung für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte

D&O Versicherung

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten u.a. zu folgenden Punkten:

Vorsicht Insolvenzverschleppung

Sicherung von Privatvermögen

Muss das Schiff denn überhaupt sinken?

Insolvenzrecht

Der schlimmste aller Fälle ist eine Insolvenz noch lange nicht – vor allem nicht, wenn es noch Masse zu bewegen gibt. Die Abwendung einer Insolvenz ist vielleicht die Königsdisziplin der Asset Protection. Wenn früh genug die richtigen Experten im Boot sitzen, kann so manche Havarie abgewendet werden.

AP-Thema im Insolvenzrecht ist aber auch die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Insolvenzschuldner. Eine Insolvenz ist immer ein Tanz auf hohem Seil, gerade wenn es um Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen geht.

Und wenn das Kind im Brunnen liegt?

Steuerstrafrecht

Ein Steuerstrafverfahren ist kein Spaß – vor allem nicht für konkret Betroffene, die mit Hausdurchsuchungen oder sogar Inhaftierungen rechnen müssen – gar nicht zu reden von wirklich die Existenz bedrohenden Strafen und Auflagen. Steuerstrafverteidigern kommt die Rolle des Retters in der Not zu. Die Machtlosigkeit der Verdächtigten ist enorm und oft kaum auszuhalten. Aber: Auch für Steuersünder gilt erstmal die Unschuldsvermutung. Gute Steuerstrafverteidiger nehmen Ihnen den Druck und holen das Beste für Sie heraus.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten u.a. zu folgenden Punkten:

Was tun bei Hausdurchsuchung und Beschlagnahme?

Wenn das Finanzamt deutlich mehr haben will, als Sie haben…

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Legal aber kreativ – Möglichkeiten der Risikoverringerung

Abwehr von Forderungen

Rekonstruktion von verlorenem Vermögen

Vertragsprüfungen

Berechnung von Ansprüchen

Besonderer Schutz für besondere Leute

Bank- und Kapitalmarktrecht

Das moderne Bank- und Kapitalmarktrecht befasst sich kreativ mit Strategien zur Schadensvermeidung und zur Rekonstruktion von verloren gegangenem Vermögen.

Gleichzeit wehrt es Ansprüche von Vetrtragspartnern oder sonstigen Dritten ab oder setzt sie – auf der anderen Seite agierend – erfolgreich durch. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarkjtrecht vertreten Bankkunden und Kapitalanleger, aber auch den Vertrieb von Kapitalanlagen. Wir führen parallel das Portal kapitalschutz.de – auch hier finden Sie interessente Themen zum Vermögensschutz. Für Verbraucherschutz-Themen empfehlen wir den Bundesverband der Verbraucherzentralen.

…und was, wenn die nicht zahlen?

Versicherungsrecht

Berufsträger-Versicherungen oder Versicherung, die finanzielle Ausfälle, kapitale Schäden oder die körperliche Unversehrtheit abdecken, entscheiden im Extremfall darüber, ob das Leben nach einer Krise im angemessenen Rahmen weiter geht oder nicht. In der Kommunikation mit Versicherungen, brauchen Anspruchsteller einen ganz besonderen Übersetzer, z.B. einen Fachanwalt für Versicherungsrecht.

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Verweigerung von Deckungszusagen

Deckungsschutzklagen

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Arbeitsverträge für Führungspersonal

Abfindung

Auch der Arbeitsplatz ist ein Vermögen

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht für Manager – brauchen die das? Wir finden schon, denn die wirtschaftliche Basis und vielleicht sogar die Altersversorgung hängen von guten Arbeitsverträgen ab. Arbeitsverträge schützen die Interessen von Unternehmen und Ihren Führungskräften.

Ordentliches Vertragswerk sorgt letztendlich auch dafür, dass angestrebte Management Buyouts funktionieren oder Mitarbeiter Rechte in Unternehmen übernehmen. Diskussionen über Abfindungen, Kundenschutz etc. sollten juristisch begleitet werden.

Wir schützen auch Ihr geistiges Eigentum

Gewerblicher Rechtsschutz

Wenn die Assets eines Menschen nicht nur aus Geld und Immobilien bestehen, sondern auch aus Ideen, Schöpfungen und Plänen, dann passt Urheberschutz – insbesondere der gewerbliche Rechtsschutz – sehr gut zum Thema Asset Protection. Die Idee ist oft das Kapital kreativer Unternehmen. Erfolg versprechende StartUps haben am 1. Tag ihrer Geschichte nichts anderes als die Idee und oft genug ist und bleibt die Kreativität das größte Kapital einer Unternehmung. Auch die Abwehr von Forderungen Dritter gehört zum Gewerblichen Rechtsschutz.

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Schutz von Ideen und Konzepten

Abwehr von Abmahnungen

Wir bieten Rechtsanwälten, Steuerberatern, Unternehmensberatern und weiteren in der Asset Protection beschlagenen Berufsträgern lukrative Partnerschaften.

Asset Protection Law ist ein gemeinsames Projekt der Agenturen schmallenberg.txt (Geisenheim/Rhein) und Lorenz und Fuchs (Berlin) in Kooperation mit der Gesellschaft für Ruhestandsplanung.

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