Nach dem Tod eines Autobesitzers kann das Fahrzeug auch ohne Vorlage des Erbscheins ab- oder umgemeldet werden. Es muss nur sichergestellt sein, dass nach der Testamentseröffnung alle Ansprüche von möglichen Erben bedient werden können. Daher empfiehlt es sich, das Auto nicht an unbekannte Dritte zu verkaufen.